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SWÖ-Kollektivvertrag


Mit dem 3-Jahresabschluss im Jahr 2020 haben die Kollektivvertragspartner des SWÖ-KV beschlossen, dass ab 1.1.2022 die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 37 Stunden verringert wird.

Die Gehaltstabelle berechnet sich dann nicht mehr auf 38, sondern auf 37 Stunden, damit ergibt sich für Teilzeitbeschäftigte eine Gehaltserhöhung.


Hier finden Sie das Abschlussprotokoll zum SWÖ-Kollektivvertrag 2022

Hier finden Sie die Gehaltstabelle gültig ab 1.1.2022 als PDF

Hier finden Sie die Gehaltstabelle gültig ab 1.1.2022 als Excel-Datei

Hier finden Sie die Textfassung zum SWÖ-Kollektivvertrag 2022

Hier finden Sie den Text zum Pflegezuschuss-Zusatz-KV 2022 zum Download.

Der ursprüngliche Zusatz-KV zum SWÖ-KV aus dem Jahr 2021 ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Die Kollektivvertragspartner haben sich Ende des Jahres auf eine Nachfolgeregelung geeinigt, die zunächst bis 31.03.2022 befristet war. Der Zusatz-KV zum SWÖ-KV wurde nun nicht mehr verlängert und gilt daher seit 01.04.2022 auch nicht mehr. Informationen zum Auslaufen des Zusatz-KV finden Sie auch in unserem Newsletter vom 31.03.2022.


Hier finden Sie den Zusatzkollektivvertrag zum SWÖ-KV 2022 (in der Fassung vom 01.02.2022), der bis zum 31.03.2022 gegolten hat.

Der Zusatz-KV zum Pflegezuschuss wurde am 28. November 2022 abgeschlossen.
Den Text finden Sie hier zum Download.

Hier finden Sie die Satzung zum SWÖ-Zusatz-KV 2022 - BGBl 9: Satzung Zusatz-KV 2022 (Pflegezuschuss)
 
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