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Erläuterungen, Kommentare und Auslegungsbehelfe


 


Aktuelle Dokumente:



Abschlussprotokoll samt Erläuterungen zum SWÖ-KV 2024


Hier geht es zum Abschlussprotokoll zum SWÖ-KV 2024
 


 

Auslegungsbehelf: Volle Erziehung


Finden Sie hier eine Zusammenschau und detaillierte Erläuterungen zu den Sonderbestimmungen der Vollen Erziehung im SWÖ-Kollektivvertrag!

Für ArbeitnehmerInnen, die in Kinder- und Jugendwohngruppen der Vollen Erziehung pädagogisch tätig sind, wurden in mehreren Etappen spezifische Regelungen im SWÖ-Kollektivvertrag entwickelt. Die Notwendigkeit hierfür ergab sich einerseits durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das festhielt, dass Erziehungskräfte, die in Einrichtungen der Vollen Erziehung tätig sind, nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Andererseits mussten aber auch die besonderen Bedürfnislagen und Anforderungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen in den kollektivvertraglichen Regelungen Berücksichtigung finden.

Ergebnis der gemeinsamen Bestrebungen zwischen der Sozialwirtschaft Österreich und den Gewerkschaften war schließlich die Neuregelung des § 24 SWÖ-KV, der seit 2019 nun auch eine spezifische Ferienregelung für die Volle Erziehung vorsieht.

Zur näheren Beleuchtung der aktuellen Bestimmungen zur Vollen Erziehung (insbesondere des § 24 SWÖ-KV) und zur Klärung etwaiger Auslegungsfragen hat die Sozialwirtschaft Österreich einen Auslegungsbehelf erarbeitet.

Hier gehts zum Auslegungsbehelf: Volle Erziehung
 
 

Auslegungsbehelf: KV-Regelungen zur Kinderbetreuung


Für den Bereich der Kinderbetreuung sieht der SWÖ-Kollektivvertrag verschiedene Regelungen vor, die in der Anwendungspraxis in den Organisationen immer wieder zu Fragen führen. Diese bestmöglich zu klären ist das Ziel des vorliegenden Auslegungsbehelf.

Hier gehts zum Auslegungsbehelf: KV-Regelungen zur Kinderbetreuung
 



Auslegungsbehelf zum Kollektivvertragsabschluss 2020


Um eine einheitliche Auslegungspraxis des Kollektivvertrages zu gewährleisten, haben die Kollektivvertragspartner auch 2020 einen gemeinsamen Auslegungsbehelf zum Kollektivvertragsabschluss erstellt - darin enthalten sind auch ausführliche Erklärungen zur Corona-Gefahrenzulage!


Weitere Downloads:


 

Erläuterungen zum SWÖ-Kollektivvertrag 2019

Um eine einheitliche Auslegungspraxis des Kollektivvertrags zu gewährleisten, haben die Kollektivvertragspartner heuer erstmals vereinbart, einen gemeinsamen Auslegungsbehelf zum Kollektivvertragsabschluss 2019 zu erstellen. Damit soll in der Beratungspraxis von Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite sichergestellt werden, dass möglichst einheitliche Aussagen getroffen werden. Die gemeinsame Publikation enthält das gesamte - bereits publizierte - Abschlussprotokoll zuzüglich Erläuterungen zu den Punkten, die im Rahmen der diesjährigen Verhandlungen neu vereinbart wurden.

SWÖ-aktuell: 4/2019
 
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