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SWÖ ÜBERGIBT ARBEITSMARKTPOLITISCHE EMPFEHLUNGEN AN DIE POLITIK |
Die Sozialwirtschaft Österreich hat ein umfassendes Forderungsprogramm zur Arbeitsmarktpolitik erarbeitet und an die politischen Entscheidungsträger*innen übergeben. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich nachhaltig zu verbessern.
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Zentrale Empfehlungen der SWÖ im Bereich der Arbeitsmarktpolitik:
Budget und Finanzierung:
- Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Finanzierungssicherheit vor Periodenbeginn und Planbarkeit gewährleisten.
- Anerkennung des SWÖ-Kollektivvertrags als Branchen-KV zur automatischen Anwendung bei Tarifen und Tagsätzen.
Aktion 55Plus:
- Langfristige Finanzierung der Initiative zur Förderung älterer arbeitsuchender Menschen.
Lehre und überbetriebliche Ausbildung (ÜBA):
- Betrachtung der Lehre als integrativen Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik.
- Evaluierung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Lehrlinge in der ÜBA.
- Finanzierungssicherheit für Programme, die Jugendliche mit Migrationshintergrund, Behinderungen oder psychosozialem Unterstützungsbedarf fördern.
Qualifizierungsoffensive:
- Verstärkung der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zur Integration von Arbeitssuchenden mit niedrigen Vermittlungschancen.
- Stärkung der Sozialökonomischen Betriebe (SÖB) als Partner in der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere in der Kreislaufwirtschaft.
- Ausbau der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE).
- Stärkere Verschränkung von AMS- und Sozialministeriums-Angeboten mit jenen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
- Weiterentwicklung der ÜBA.
Geringfügiger Zuverdienst:
- Beibehaltung geringfügiger Zuverdienstmöglichkeiten in arbeitsmarktpolitischen Angeboten.
- Ergänzung einer Ausnahmeregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
Gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft:
Sicherstellung der Finanzierung des Ausgleichtaxfonds und nachhaltige, bedarfsgerechte und zielgruppenadäquater Ausbau der Assistenzleistungen.
Arbeitsrecht (§ 11b AVRAG):
- Klarstellung offener Auslegungsfragen und Rücknahme überschießender Regelungen im Bereich der Fortbildungen.
- Ausbildungen aus dem Geltungsbereich des § 11b AVRAG streichen.
Die SWÖ setzt sich dafür ein, dass diese Empfehlungen in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden, um die Qualität und Stabilität der sozialen Infrastruktur in Österreich zu gewährleisten.
Das Dokument dazu finden Sie hier: Link.
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17.04.2025 |
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