Was ist für Sie zu tun?

Jeder Sterbefall in einer Mitgliedsgemeinde wird beginnend mit 1. Jänner 2014 durch die Mitarbeiterinnen des Standesamtsverbandes in Oberpullendorf beurkundet.  D. h. jede Todesanzeige betreffend einer im Verbandsgebiet verstorbenen Person ist an den Standesamtsverband mit Sitz in Oberpullendorf zu richten. Sie erhalten dort die Sterbeurkunde sowie weitere erforderliche Unterlagen. Außerdem erfolgt die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch des Verbandes.

Betreffend die Aufbahrung des Verstorbenen sowie die Grabnutzung nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern am Gemeindeamt Lackenbach auf.
Erforderliche Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie für die Beurkundung eines Sterbefalls vorlegen müssen sowie eine Übersicht der Kosten finden Sie hier.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter am Gemeindeamt Lackenbach unter der Telefonnummer 02619/5050 für Rückfragen zur Verfügung!

Kontakt


 Adresse:
7322 Lackenbach | Postgasse 6
Österreich (Austria)

 Telefon: +43(0)2619/5050-0

 Fax: +43(0)2619/5050-4

 E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at

 Bankverbindung:
RBB Oberpullendorf
IBAN AT09 3306 5000 0050 1809
BIC RLBBAT2E065

Parteienverkehr


Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Bürgermeister:
Montag: 10.00 - 12.00 Uhr

Altstoffsammelstelle
Freitag: 10.00 - 11.45 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat: 9.00 - 12.00 Uhr

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