Ermittlung der Ehefähigkeit & Trauung

Sie haben vor, die standesamtliche Ehe zu schließen bzw. eine eingetragene Partnerschaft zu begründen. Im Zusammenhang mit dieser Veränderung Ihres  Familienstandes erwachsen für Sie neue Rechte, gleichzeitig nehmen Sie aber auch neue Pflichten auf sich. Damit verbunden sind auch verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten.

Der erste Schritt ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft beim Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Mittelburgenland/Oberpullendorf (Tel. 02612/42207-315 oder -319).
Die sogenannte "Ermittlung der Ehefähigkeit"/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Bei einer Eheschließung/Eintragung einer Partnerschaft in einer Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Mittelburgenland/Oberpullendorf, wenn Sie dies also in Lackenbach tun möchten, erfolgt "die Ermittlung der Ehefähigkeit"/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" im Verbandsbüro im Rathaus Oberpullendorf, Hauptstraße 9-11. Wir bitten Sie, dafür einen Termin zu vereinbaren.
Die Eheschließung/Verpartnerung kann nach wie vor in jeder Gemeinde stattfinden!

Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Eheschließung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamtsverband vorliegen.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Für die offizielle Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original notwendig (österreichische Staatsbürger, volljährig):

- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde,  falls dort eingetragen)
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben: die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
- Amtlicher Lichtbildausweis

Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis

Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache vorgelegt werden,
müssen grundsätzlich von einem österreichischen beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/index.php/de/liste-der-gerichtsdolmetscher. Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsabkommen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung.

 

Bitte beachten Sie:
Es ist ausreichend, wenn einer der beiden Verlobten/Partnerschaftswerber die Unterlagen im Verbandsbüro vorbeibringt. Bei der Unterzeichnung der Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit/Begründung der eingetragenen Partnerschaft (= ein weiterer Termin!) ist es erforderlich, dass beide Verlobten/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sind.

Betreffend die Terminvereinbarung für eine Trauung in Lackenbach wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten im Gemeindeamt unter der Telefonnummer 02619/5050!

Kontakt


 Adresse:
7322 Lackenbach | Postgasse 6
Österreich (Austria)

 Telefon: +43(0)2619/5050-0

 Fax: +43(0)2619/5050-4

 E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at

 Bankverbindung:
RBB Oberpullendorf
IBAN AT09 3306 5000 0050 1809
BIC RLBBAT2E065

Parteienverkehr


Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Bürgermeister:
Montag: 10.00 - 12.00 Uhr

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