Beurkundung einer Geburt

Jede Geburt in einer Mitgliedsgemeinde wird beginnend mit 1. Jänner 2014 durch die Mitarbeiterinnen des Standesamtsverbandes in Oberpullendorf beurkundet; d. h. die Geburtsanzeige jedes Kindes (auch die einer Hausgeburt z. B. in Lackenbach) ist an den Standesamtsverband mit Sitz in Oberpullendorf zu richten. Dort erfolgt die Eintragung in das Geburtenbuch des Verbandes.

Ebenso werden Vaterschaftsanerkenntnisse, Namensbestimmungen und Obsorgevereinbarungen im Amt des Verbandes in Oberpullendorf entgegengenommen bzw. beurkundet.

HINWEIS:
Die verpflichtende Wohnsitzanmeldung kann gleichzeitig mit der Ausstellung der Geburtsurkunde am Standesamt des Verbandes in Oberpullendorf erfolgen. Ein ausgefüllter und von den Obsorgeberechtigten unterschriebener Meldezettel ist dafür notwendig.
Natürlich kann diese Anmeldung nach wie vor am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes erfolgen. Auch hier ersuchen wir Sie, den ausgefüllten und unterschriebenen Meldezettel bei der Anmeldung mitzubringen.


Ebenso wird auch gleich der Staatsbürgerschaftsnachweis für das Kind ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie für die Beurkundung einer Geburt benötigen, finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen Ihnen natürlich auch gerne die Standesbeamten der Marktgemeinde Lackenbach unter der Telefonnummer 02619/5050 zur Verfügung.

Kontakt


 Adresse:
7322 Lackenbach | Postgasse 6
Österreich (Austria)

 Telefon: +43(0)2619/5050-0

 Fax: +43(0)2619/5050-4

 E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at

 Bankverbindung:
RBB Oberpullendorf
IBAN AT09 3306 5000 0050 1809
BIC RLBBAT2E065

Parteienverkehr


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