Aktuelles

Verpflichtender Sachkundekurs für Tierhalter:innen

ab Juli 2026

Mit 1. Juli 2026 tritt in Österreich eine neue bundesweite Regelung im Tierschutzrecht in Kraft:

Vor Aufnahme bestimmter Tierhaltungen ist künftig ein verpflichtender Sachkundenachweis zu erbringen. Ziel ist es, künftige Tierhalter:innen bereits vor der Anschaffung über die Anforderungen einer verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Haltung zu informieren.
Der Sachkundekurs ist verpflichtend für Personen, die ab 1. Juli 2026 erstmals oder neu

  • Hunde
  • Reptilien
  • Amphibien oder
  • Papageienvögel
halten möchten.

Bei Hunden ist der Nachweis vom Hundehalter zu absolvieren. Hundehalter ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren, gelten aber in weiterer Folge bundesweit.

Sachkunde für Hundehalter:innen - Ihre Plattform rund um Hundewissen und Hundetraining
Vom Sachkundenachweis bis zum Alltagstraining: Alle Kurse und Informationen finden Sie auf der Webiste www.sachkunde.at.

Informationen zu allen Sachkundekursen finden Sie im Themenbereich Tierschutz der Burgenländischen Landesregierung.

17.08.2026

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