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OBS-ORF-BEITRAGS SERVICE

Gesetzliche Neuerungen ab April 2026 – OBS übernimmt weitere zentrale Serviceaufgaben

Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Energiekosten entlasten.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle.

  • Der Gesetzgeber führt für einkommensschwache Haushalte ab 1. April 2026 einen Sozialtarif in Form eines gestützten Strom-Preises ein (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG mit Kundmachung vom 23.12.2025). Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) fungiert hier als zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten.

    Die vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte erhalten/erhielten daher von der OBS ein entsprechendes Informationsschreiben. Diese Schreiben wurden/werden im Zeitraum 9. bis 27. März an rund 300.000 Haushalte verschickt. (Anbei die aktuellen Musterschreiben)

    Personen, die der OBS im Rahmen ihres Befreiungsantrages bisher noch keine Zählpunktnummer (Strom) bekannt gegeben haben, erhielten neben einer Information zum Sozialtarif ein Formular zur Erfassung ihrer Zählpunktnummer. Dieses muss ausgefüllt an die OBS retourniert werden, damit die Begünstigten in den Anspruch auf den Sozialtarif (Strom) kommen. Diese Schreiben wurden in KW 11 an rund 100.000 Haushalte verschickt.
    Wenn der OBS bereits alle benötigten Daten vorliegen, erhalten die Begünstigten das Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“. In diesem Fall werden die Daten an die Energielieferanten weitergegeben und der Sozialtarif wird ab April 2026 auf der Stromrechnung berücksichtigt. Diese Schreiben werden aktuell (KW 12-14) an rund 190.000 Haushalte verschickt.

  • Ebenfalls ab 1. April 2026 berechnet die OBS auf Antrag das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte und stellt diesbezüglich Bescheide aus. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei den jeweiligen Abwicklungsstellen für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG).

Mehr dazu finden Sie in der Beilage.

Haben Sie Fragen?
Weiterführende Informationen zur Befreiung vom ORF-Beitrag, zum Sozialtarif für Strom und zu weiteren Unterstützungen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie unter: OBS.at/

Hier finden Sie weitere Informationen!

 

27.03.2026

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