Die Burgenländische Landesregierung hat die Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung eines Wärmepreisdeckels beschlossen und die Fördermaßnahme somit für das Jahr 2026 verlängert. Die Förderperiode 2026 startet am 01. April 2026. Die Antragstellung wird, wie üblich, bis zum 31. Dezember 2026 möglich sein. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilen zu je der Hälfte des von der Förderstelle errechneten Förderbetrages. Förderungen, die den Betrag von 500 Euro unterschreiten oder nach dem 1. Oktober 2026 bewilligt werden, werden nicht in zwei Teilen, sondern sofort in voller Höhe ausbezahlt. Das Datenblatt für die Antragstellung 2026, die Datenschutzmitteilung und die Richtlinie können Sie hier einsehen.
18.03.2026
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