Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn-u. Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst. Gefördert werden Handwerksleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Es gibt zwei Förderperioden, Kalenderjahr 2024 und 2025: Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!!! Für alle Personen, für die die online-Beantragung nicht möglich ist, stehen die Mitarbeiter im Gemeindeamt gerne zur Verfügung. Nähere Informationen rund um den Handwerkerbonus finden Sie hier. Online Beantragung: www.handwerkerbonus.gv.at
07.08.2024
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