Handwerkerbonus: Bis zu 1.500 Euro! Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragstellung ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich. Es können ausschließlich Privatpersonen den Handwerkerbonus für ihre eigene Wohnstätte beantragen. Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn-u. Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!!! Für alle Personen, für die die online-Beantragung nicht möglich ist, stehen die Mitarbeiter im Gemeindeamt gerne zur Verfügung. Hier finden Sie eine Kurzbeschreibung zur Antragstellung: Handwerkerbonus 2025 Hier können Sie den Handwerkerbonus per ID Austria oder mit einem amtlichen Lichtbildausweis beantragen! Hier können Sie die Handwerkerbonus - Statusabfrage durchführen, wenn bereits ein Handwerkerbonus beantragt wurde.
07.05.2025
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