Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann online oder bei jeder Meldebehörde erfolgen.
Gemäß § 4 (2a) Meldegesetz (in Verbindung mit § 18 Meldegesetz-Durchführungsverordnung) ist es möglich, einen Wohnsitz online mit der Bürgerkarte abzumelden.
Wenn Sie über eine Bürgerkarte verfügen (bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur), können Sie jeden Wohnsitz online im Zentralen Melderegister (ZMR) abmelden. Die Gemeinde, in deren Gebiet sich der abgemeldete Wohnsitz befindet, wird über das ZMR verständigt; Sie müssen diesbezüglich nichts mehr unternehmen. Die Abmeldung online können Sie nur für sich selbst durchführen; die Abmeldung von Minderjährigen, für die Sie vertretungsbefugt sind, ist online nicht möglich.
Falls Sie einen abgemeldeten Wohnsitz wieder anmelden möchten, müssen Sie wieder zur Meldebehörde, in deren Gebiet sich der Wohnsitz befindet.
Wenn Sie eine Wohnsitzabmeldung online durchführen möchten, klicken Sie bitte hier.
Die Meldebehörde
Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
28.04.2021
Adresse: 7322 Lackenbach | Postgasse 6Österreich (Austria)
Telefon: +43(0)2619/5050-0
Fax: +43(0)2619/5050-4
E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at
Bankverbindung: RBB OberpullendorfIBAN AT09 3306 5000 0050 1809BIC RLBBAT2E065
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bürgermeister: Montag: 10.00 - 12.00 Uhr
Altstoffsammelstelle Freitag: 10.00 - 11.45 Uhr jeden ersten Samstag im Monat: 9.00 - 12.00 Uhr
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