Erstmals urkundlich genannt wird Lackenbach 1222 als „minor Louku“ (das kleinere Lackenbach, im Gegensatz zu „maior Louku“ – Lackendorf). In der in lateinisch abgefassten Schenkungsurkunde wird neben Weppersdorf (Wepur) der „Gorbunok potok“ – der Gaberlingbach – erwähnt, der noch heute diesen Namen trägt. Das Schriftstück ist im Original im ungarischen Staatsarchiv von Budapest erhalten. Zur Ableitung des Ortsnamens Lackenbach gibt es mehrere Theorien: die einen glauben ihn vom mittelhochdeutschen „Lag“ (Rauch, Geruch) ableiten zu können, andere wiederum sehen den Namensstamm im ungarischen Wort „Lak“ (Sitz) oder im slawischen Personennamen „Lovko“.
Noch im 13. Jhdt. wurde unser Ort an die Burgherrschaft Landsee angeschlossen. Kurzfristige Bedeutung gewann Lackenbach, als im Spätmittelalter der Pfarrort Unterfrauenhaid vorübergehend von seinen Bewohnern verlassen wurde und der Pfarrer seinen Sitz in hier aufschlug. Aus der Anonymität eines kleinen Untertanendorfes der Herrschaft Landsee stieg Lackenbach aber erst im 16. Jhdt. empor. Da eine rationelle Verwaltung von der entlegenen Burg Landsee aus nicht zu bewältigen war, wurde vom Grundherrn, dem niederösterreichischen Ritter Erasmus Teuffl, in den Jahren 1548-52 im zentral gelegenen Lackenbach ein Schloss in der Art einer Festung („modo fortalicie“) errichtet. Neben dem Schloss wurde eine große Meiereiwirtschaft eingerichtet. Der Schwerpunkt der Herrschaft, die von nun an Landsee-Lackenbach genannt wurde, verlagerte sich allmählich immer mehr in Richtung Lackenbach. 1553 wurde dem damaligen Besitzer der Herrschaft, Erzbischof Nikolaus Oah, die Blutgerichtsbarkeit verliehen. Gegen Ende des 16. Jhdts. hatte sich der Ort endgültig zum Mittel- und Anziehungspunkt entwickelt; in dieser Zeit übersiedelten die in Neckenmarkt hausenden Juden nach Lackenbach und bildeten eine eigenständige Gemeinde von Handel- und Gewerbetreibenden, die bis zu ihrer gewaltsamen Auslöschung im Jahr 1936 dem Ort ihr charakteristisches Gepräge gaben. Im Jahr 1612 kam Nicolaus Esterházy durch Heirat in den Besitz der Herrschaft Landsee.
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