Dorfentwicklung

Dorfentwicklungsleitbild 2033

Für die Einbindung der Meinung der Bürgerinnen und Bürger eines Dorfes in die Planung der Dorfentwicklung, gibt es zwei wichtige Faktoren: Zum einen muss ausreichend Interesse der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner zum Einbringen von Vorschlägen sein. Eine ebenso wichtige Voraussetzung zum Erfolg ist aber auch die professionelle Herangehensweise im Zuge einer Leitbilderstellung. Ohne gutes Projektmanagement könnten die vielfältigen Ideen und Anregungen nicht in einem schriftlichen Entwurf festgehalten werden. Das Format, das wir gewählt haben, bestand in der Zusammensetzung eines Kernteams, das die Grundlagenarbeit des Konzepts zur Aufgabe hatte. Ergänzt wurden die Ideen dieses Gremiums durch das Einfließen der Ergebnisse von Arbeitsgruppen im Zuge eines Dorfabends, wo alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit hatten, sich einzubringen. Die Gewichtung der Ideen war anschließend ein wichtiger Faktor, um herauszuarbeiten, welche denn vorrangig umzusetzen sind und was als Anregung für künftige Projekte der Gemeinde zu sehen ist. Die Projektmanagementfirma Arge4 hatte die Aufgabe, die Moderation der Beratungstermine zu übernehmen, auf das Zeitmanagement zu achten und schlussendlich die Qualität des Ergebnisses zu sichern. Alles unter dem Fokus, das Leitbild selbst und die darin festgehaltenen Projekte auch für die entsprechenden Programme förderbar zu machen.

Der Inhalt des nachstehenden Konzeptes wird vom Gemeinderat beschlossen und wird so Grundlage für die kommunalpolitische Arbeit der nächsten Verwaltungsperioden sein. Damit wird festgeschrieben, dass in Lackenbach die Ergebnisse des BürgerInnenBeteiligungsprozesses beachtet und diese kontinuierlich im Rahmen der finanziellen Ressourcen umgesetzt werden.

Hier finden Sie das Dorfentwicklungsleitbild 2033 der Marktgemeinde Lackenbach: Dorfentwicklungsleitbild 2033

 

Örtliches Entwicklungskonzept

Jede Gemeinde hat zur Festlegung der langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele und als Grundlage für weitere Planungen durch Verordnung ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) aufzustellen und fortzuführen. Die Grundlage dazu wird im Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 i.d.g.F. in § 26 geregelt.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lackenbach hat bereits das Raumplanungsbüro A.I.R. mit dem Entwurf des neuen örtlichen Entwicklungskonzeptes beauftragt.

 

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