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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IGISA Softwareproduktions- und Datenserverbetriebs GmbH, im folgenden kurz IGISA genannt, gelten für sämtliche Vereinbarungen und Leistungen zwischen der IGISA und deren Kunden bzw. sonstigen Leistungsabnehmern. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Leistungen der IGISA werden ausschließlich zu diesen Bedingungen erbracht. Entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden oder Leistungsbeziehers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bestimmungen in Einzelverträgen oder in Angeboten der IGISA haben nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per e-Mail bekannt gemacht. Widerspricht der Auftraggeber diesen nicht binnen vier Wochen schriftlich oder per e-Mail, gelten sie als akzeptiert. IGISA wird Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auf diese Bestimmung in der Bekanntgabe der Änderungen hinweisen.


Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Einschränkungen:

Die Angebote der IGISA sind freibleibend und ohne Bindungswirkung. Änderungen von Steuern, Abgaben und Gebühren, auf die von der IGISA erbrachten Leistungen können von dieser dem Kunden bzw. Leistungsbezieher jederzeit ab Geltung der Änderung in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei IGISA gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch Auftragsbestätigung (schriftlich bzw. per e-Mail) als angenommen, sofern IGISA nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Der IGISA steht es frei, zur Erbringung und Übermittlung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten. Überdies behält sich die IGISA das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der IGISA für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt auch im Falle von Gesetzesänderungen oder -ergänzungen. Über etwaige Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.

Sofern bei periodisch wiederkehrenden Leistungen (Abonnements) keine einzelvertragliche Vereinbarung besteht, gilt eine Vertragsdauer von zwölf Monaten ab der ersten Leistung als vereinbart. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht drei Monate vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung erfolgt.

Werden kostenlose Dienste und Leistungen zur Verfügung gestellt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Eine Einstellung hat keinerlei Auswirkung auf gleichzeitig entgeltlich bezogene Dienste und Leistungen, insbesondere ergibt sich daraus kein Recht auf Minderung, Wandlung oder Erstattung der entgeltlichen Leistung.


Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Abtretung:

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch der IGISA für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. IGISA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Die von IGISA gelegten Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate in Rechnung gestellt. Für den Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde bzw. Leistungsbezieher, die der IGISA zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, entstehenden Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen. Im Falle der Betreibung durch Inkassoinstitute verpflichtet er sich zum Ersatz der Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes, wie sie sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Im Fall der eigenen Betreibung durch die IGISA, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- zu leisten.

Die Information oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IGISA. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der IGISA ist ausgeschlossen. Der Kunde bzw. Leistungsempfänger ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Forderungen gegen die IGISA dürfen außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der IGISA nicht abgetreten werden.

Darüber hinaus ist IGISA bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge.

Verzugszinsen werden grundsätzlich zuerst auf das rückständige Kapital und erst zuletzt auf entstandene Spesen und Kosten angerechnet.


Urheberrecht / Nutzungsrecht / Stammdaten / Inhaltsdaten / Werbung:

Das gesetzliche Recht am geistigen Eigentum, insbesondere das Urheberrecht der IGISA an ihren Arbeiten ist unverzichtbar. Das Logo der IGISA und der Name MediaMap sind eingetragene europäische Marken. Der Kunde bzw. Leistungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, daß die Leistungen der IGISA nur für den jeweils vereinbarten Leistungszweck Verwendung finden. Eine über das vertraglich festgelegte Ausmaß hinausgehende Werknutzung, insbesondere kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe von Daten und grafischen Elementen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der IGISA gestattet.

Die Inhalte der gesamten Webseite sind geistiges Eigentum der IGISA und somit urheberrechtlich geschützt. Die Webseite dient lediglich der Information und ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede weitergehende Verwendung wie Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder Reproduktion der Inhalte, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der IGISA. Die Entfernung oder Abänderung des Copyright-Vermerkes ist nicht gestattet. Das Framing oder Inline-Linking ist für sämtliche Inhalte der gesamten Webseite verboten. Für die Setzung eines externen Links auf eine Seite der Webseite ist die vorherige schriftliche Zustimmung von IGISA einzuholen und darf nur unter Bekanntgabe der URL der IGISA verwendet werden. Die Benutzung des Logos der IGISA als Link bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die urheberrechtlich geschützte Leistungen der IGISA dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung geändert werden. Nachahmungen welcher Art auch immer sind unzulässig. Die Verletzung des Urheberrechts der IGISA zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.


Stamm-, Vermittlungs- und Inhaltsdaten / Referenzen / Werbung an Kunden:

IGISA wird auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes personenbezogene Stammdaten des Kunden speichern und verarbeiten. Personenbezogene Stammdaten sind insbesondere: Akademischer Grad, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Beruf, Firma und Firmenbuchnummer, e-mail-Adresse, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Daten werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gesperrt, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, betriebsinterne Statistiken/Planung und Vermarktung oder Durchsetzung offener Forderungen nötig ist. Vermittlungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche andere Logfiles wird IGISA soweit für die Entgeltverrechnung notwendig speichern. Inhaltsdaten, wie auch Vermittlungsdaten, werden nur gespeichert, soweit dies zur Erbringung des konkreten Dienste erforderlich oder sinnvoll ist, oder soweit dies von den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung angeordnet wurden, oder zum Schutz von belästigten Netzteilnehmern im Telekommunikationsgesetz vorgesehen ist. IGISA ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen.

IGISA ist berechtigt, den Namen bzw. die Firma des Kunden mittels Referenzliste zu veröffentlichen. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Kunde stimmt jederzeit widerruflich der Zusendung elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken (e-mail-Werbung, e-mail Newsletter udgl.) durch IGISA zu. Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner e-mail-Adresse bleiben ausschließlich bei IGISA.


Rechte an Softwareentwicklungen für Kunden und Auftragnehmer:

An sämtlichen Softwarekomponenten die IGISA im Zuge eines Vertrages oder einer Vereinbarung einem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt, erhält der Kunde nur ein Nutzungsrecht, das im Vertrag genau definiert wird. An allen Softwarekomponenten, betreffenden Unterlagen und Datenträgern, gleich welcher Art, hat ausschließlich IGISA das weltweite Eigentum- und Werknutzungsrecht.

IGISA hat das ausschließliche Recht, die nötigen Vervielfältigungen (etwa zu Sicherungs- und Schulungszwecken) vorzunehmen. Bei der Durchführung von Softwareaufträgen für IGISA, wird der Auftragnehmer die in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnisse weder ganz noch teilweise kopieren.

Jeder Kunde und Auftragnehmer der IGISA wird durch angemessene Vorkehrungen und Weisungen an alle Personen, die Zugang zu Softwarekomponenten der IGISA haben, die vertrauliche Behandlung dieser Teile sicherstellen. An allen Kopien, Auszügen, Verbesserungen und anderen Bearbeitungen der Softwarekomponenten oder dessen Teilen bleiben alle Rechte IGISA vorbehalten. Kopien dürfen ohne Zustimmung von IGISA nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird bei vertraglicher Zurverfügungstellung von Softwaretools der IGISA, über Anzahl und Aufbewahrung aller Kopien Aufzeichnungen führen. Nur IGISA hat das Recht, Kopien jeglicher Aufzeichnungen und Softwaretools anfertigen zu lassen. Für jede unbefugte Weitergabe von Softwarekomponenten bzw. Teilen davon, sei diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, wird der Kunde oder der Auftragnehmer eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von Euro 1 Million Euro an IGISA entrichten. Wird IGISA wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter aufgrund der Nutzung eines Teils der IGISA Entwicklungen oder Leistungen in Anspruch genommen oder droht in Anspruch genommen zu werden, wird der Kunde oder der Auftragnehmer alle Kosten und Schadenersatzzahlungen ersetzen.


Haftung / Schadenersatzanspruch:

Alle Informationen der IGISA - darunter fallen alle geografischen Daten, Pläne und Sachdaten jeglicher Art, die auf der Homepage, in Medien, bei Direktlieferung an Kunden, über Internet oder drahtlose bzw. mobile Dienste (z.B. SMS, MMS, WAP usw.) in grafischer oder textlicher Aufbereitung dargestellt oder geliefert werden, werden auf höchstem wissenschaftlichem und technischem Standard erstellt. IGISA und deren Vertragspartner stellen fest, dass die Verarbeitung und Interpretation von geografischer Information der persönlichen Fertigkeit und Beurteilung unterliegt und nicht mit absoluter Präzision und Genauigkeit durchgeführt werden kann. IGISA wird bei der Verarbeitung und Interpretation höchstmögliche Sorgfalt und Kenntnis walten lassen, übernimmt allerdings in den Dienstleistungen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in den Geokodierungen und -referenzierungen – unabhängig davon, ob diese automatisiert oder manuell berechnet bzw. erstellt wurden. Für allfällige Schäden, die sich aus der Verwendung der Inhalte dieser Informationen ergeben, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

Die IGISA übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten, die mittels Link auf IGISA verweisen, oder die IGISA Inhalte darstellt. Die IGISA übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit der Datenübermittlung von Daten sowie deren Folgen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch die IGISA vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Die IGISA verpflichtet sich zur Leistungserbringung gemäß dem Stand der Wissenschaft und Technik. Regressforderungen aus dem Titel der Produkthaftung von Vertragspartnern oder Dritten innerhalb der Absatzkette sind ausgeschlossen, sofern nicht der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler in der Sphäre der IGISA verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Ein Schadenersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss binnen 30 Tagen, nachdem der Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der IGISA geltend zu machen. Als Gewährleistungsfristen gelten jene des ABGB, wobei als Übergabezeitpunkt im Zweifel der elektronische Zugang bzw. die Verarbeitung der von der IGISA gelieferten Leistung gilt.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der IGISA die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragsnehmern der IGISA oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, hat die IGISA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die IGISA zum Aufschub der Leistung um die Dauer der Behinderung. Die IGISA haftet für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung nur, soweit diese durch sie zu vertreten sind, sowie für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht erzielbaren Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden bzw. Leistungsbezieher ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Eine allfällige Schadenersatzpflicht für grob fahrlässiges Handeln wird einvernehmlich mit einem Maximalbetrag von EURO 50.000 der Höhe nach begrenzt.


Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht:

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem Vertrags- oder Leistungsverhältnis ist der Sitz der IGISA, derzeit Wiener Neustadt.

Für eventuell entstehende Streitigkeiten einschließlich eines Rechtstreites über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses ist das am Firmensitz der IGISA örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Die IGISA ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Auf diese Vereinbarung sowie die darauf gründenden Rechtsgeschäfte und Leistungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und allfälliger Verweisungsnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechts auf andere Rechtsordnungen Anwendung.

Für die Rechtsbeziehung zu Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Die Leistungen der IGISA erfolgen Verbrauchern gegenüber innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß. Ein Rücktrittsrecht für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz steht daher nicht zu.


Sonstiges:

Sollten einzelne Teile eines Vertrages oder dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Diese Bedingungen sind rechtsverbindlich.



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