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Volkshilfe Niederösterreich
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1          Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt mit Angabe der gewünschten Leistung während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 0676 / 8700 2 8700.

Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag 09.00 bis 19.00 Uhr und Samstag 09.00 bis 13.00 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass zusätzliche oder nicht vereinbarte Leistungen aus terminorganisatorischen Gründen bzw. aufgrund nicht mitgeführten Materials möglicherweise nicht geleistet werden können.

2          Preise

Die Preise entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste.

Die Anfahrt zum Auftraggeber ist für den Auftraggeber kostenlos.

Das minimal verrechenbare Leistungsentgelt liegt bei € 25,- pro Einsatz. Die Verrechnung weiterer Leistungen erfolgt gemäß Preisliste.

Grundsätzlich wird sämtliches für die Arbeit benötigtes Material von der persönliche und technische dienstleistungen gmbh zur Verfügung gestellt. Ausgenommen davon sind Handtücher, die vom/von der Auftraggeber/in zur Verfügung zu stellen sind.

3          Verrechnung

Die Fakturierung der Leistungen erfolgt monatlich. Basis dafür stellen die vom/von der Auftraggeber/in unterzeichneten Leistungsbestätigungen dar. Für den Fall, dass die Unterfertigung der Leistungsbestätigung vom/von der Auftraggeber/in verweigert wird, sind die Leistungsaufzeichnungen der Mitarbeiter der persönliche und technische dienstleistungen gmbh – Hausfriseur für die Abrechnung maßgebend. Jedenfalls ist das Mindestentgelt von € 25,- zu bezahlen.

4          Zahlungskonditionen

Die Zahlung der Monatsrechnung erfolgt durch den/die Auftraggeber/in prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Einwendungen gegen die gestellte Rechnung können innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt nur getätigt werden, soferne Abweichungen zur vom/von der Auftraggeber/in unterzeichneten Leistungsbestätigung bestehen.

5          Haftung

Die persönliche und technische dienstleistungen gmbh haftet nur für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind.

Schäden, die durch Mitarbeiter/innen der persönliche und technische dienstleistungen gmbh verursacht wurden, sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich der persönliche und technische dienstleistungen gmbh zu melden. Die Auftragserteilung zur Behebung eventueller Schäden kann erst nach Besichtigung durch die persönliche und technische dienstleistungen gmbh erfolgen. In Versicherungsfällen muss außerdem die Möglichkeit eingeräumt werden, Schäden durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft begutachten zu lassen.

Für freiliegende und frei zugängliche Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld etc.) kann grundsätzlich keinerlei Haftung durch die persönliche und technische dienstleistungen gmbh übernommen werden.

6          Sonstige Vereinbarungen

Im Falle der Nichtanwesenheit des/der Auftraggebers/in oder einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich die persönliche und technische dienstleistungen gmbh vor, das vereinbarte Mindestentgelt von € 25,- in Rechnung zu stellen.

Bei Krankheit oder Verhinderung einer DienstnehmerIn verpflichtet sich die persönliche und technische dienstleistungen gmbh den/die Auftraggeber/in rechtzeitig zu verständigen, soferne keine Ersatzkraft für die Leistung beigestellt werden kann. Aus der Nichterbringung der Leistung durch die persönliche und technische dienstleistungen gmbh, aus welchem Grunde auch immer, können keine Ansprüche gegen die persönliche und technische dienstleistungen gmbh abgeleitet werden.

Stand: Jänner 2007

Telefon: 0676/8700 28700
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