Die Krankheit ist als Quarantänekrankheit in der EU eingestuft (Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). Sie wird durch ein Phytoplasma verursacht und führt bei Reben zu Vergilbungen, starken Wachstumsstörungen und letztlich oft zum Absterben der Pflanze. Befallene Reben müssen verpflichtend – inklusive Wurzelwerk – gerodet werden. Die wichtigste Überträgerin ist die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus). Ihre konsequente Bekämpfung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Mai 2026 sowie der Landesstrategie 2026 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung im Burgenland festgelegt. Goldgelbe Vergilbungskrankheit der Rebe - Information für Weinbaubetriebe Goldgelbe Vergilbungskrankheit der Rebe - Information für Haus und Kleingartenbesitzer
09.06.2026
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