Aktuelles

Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes

Zentrales Melderegister - ZMR

Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann online oder bei jeder Meldebehörde erfolgen.

Online Abmeldung

Gemäß § 4 (2a) Meldegesetz (in Verbindung mit § 18 Meldegesetz-Durchführungsverordnung) ist es möglich, einen Wohnsitz online mit der Bürgerkarte abzumelden.

Wenn Sie über eine Bürgerkarte verfügen (bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur), können Sie jeden Wohnsitz online im Zentralen Melderegister (ZMR) abmelden.
Die Gemeinde, in deren Gebiet sich der abgemeldete Wohnsitz befindet, wird über das ZMR verständigt; Sie müssen diesbezüglich nichts mehr unternehmen.
Die Abmeldung online können Sie nur für sich selbst durchführen; die Abmeldung von Minderjährigen, für die Sie vertretungsbefugt sind, ist online nicht möglich.

Falls Sie einen abgemeldeten Wohnsitz wieder anmelden möchten, müssen Sie wieder zur Meldebehörde, in deren Gebiet sich der Wohnsitz befindet.

Wenn Sie eine Wohnsitzabmeldung online durchführen möchten, klicken Sie bitte hier.



Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)

Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Zum Formular




 

28.04.2021

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Kontakt


 Adresse:
7322 Lackenbach | Postgasse 6
Österreich (Austria)

 Telefon: +43(0)2619/5050-0

 Fax: +43(0)2619/5050-4

 E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at

 Bankverbindung:
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IBAN AT09 3306 5000 0050 1809
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